D- & C-Prüfung
D-Prüfung
Die D-Prüfung ist ein landeskirchlicher Qualifizierungsnachweis, der zwischen den verschiedenen Landeskirchen im deutschsprachigen Raum in der Regel anerkannt wird, wenn die Rahmenordnung der Direktorenkonferenz durch die Prüfungsmodalitäten erfüllt ist. In Österreich kann die D-Prüfung klassisch mit dem Hauptinstrument Orgel oder im Bereich Popularmusik mit dem Hauptinstrument Klavier oder Gitarre abgelegt werden. Die dazugehörigen Teilprüfungen werden immer zusammen im Rahmen einer Gesamtprüfung absolviert. Die Vorbereitung erfolgt über die Diözesankantor:innen, die Werkwoche, das ProPOP-Projekt bzw. privat/durch Musikschulunterricht.
Die abgelegte D-Prüfung bescheinigt, dass der/die Musiker:in einen Gottesdienst zuverlässig und musikalisch ansprechend gestalten kann und eine gute Gesprächsfähigkeit auf liturgischer und hymnologischer Ebene vorweist. Kirchenmusikalische Dienste werden nach der zweijährlich angepassten Richtsatztabelle bezahlt; die absolvierte D-Prüfung ist die erste Qualifikationsstufe.
Skript für die D-Prüfung:
Prüfungsordnung D-Prüfung:
C-Prüfung
Die C-Prüfung ist ein landeskirchlicher Qualifizierungsnachweis, der zwischen den verschiedenen Landeskirchen im deutschsprachigen Raum in der Regel anerkannt wird, wenn die Rahmenordnung der Direktorenkonferenz durch die Prüfungsmodalitäten erfüllt ist. In Deutschland ist sie in der Regel die Voraussetzung für eine Anstellung im kirchenmusikalischen Nebenamt.
In Österreich kann sie klassisch mit Orgel und/oder Chorleitung sowie im Bereich der Popularmusik mit Klavier, Gitarre und/oder Ensembleleitung (= Band) abgelegt werden. Die einzelnen Teilprüfungen dafür können innerhalb von drei Jahren separat absolviert werden.
Zur Vorbereitung ist in der Regel eine mehrjährige Ausbildung über die Diözesankantor:innen, die Werkwoche, das ProPOP-Projekt bzw. privat/ mit Musikschulunterricht nötig. Im Rahmen der Werkwoche werden in einem dreijährigen Turnus alle theoretischen Inhalte für die C-Prüfung vermittelt.
Die absolvierte C-Prüfung bescheinigt, dass der/die Musiker:in für das kirchenmusikalische Nebenamt (ggf. beschränkt auf den jeweiligen Teilbereich) qualifiziert ist. Zudem wird damit nachgewiesen, dass neue Lieder/Literatur in angemessener Zeit einstudiert werden können, die Kenntnis des Instruments (Orgel/technisches Equipment) und seiner Pflege, eine qualifizierte Leitung der Gruppen (Chor/Band) sowie eine eigene differenzierte Gestaltungsfähigkeit auf liturgischer, hymnologischer und musikalischer Ebene.
Prüfungsordnung C-Prüfung:
Melden Sie sich gern bei Ihrem/Ihrer Diözesankantor:in, wenn Sie Interesse an einer D- oder C-Prüfung haben!